Einzelunternehmen und Selbstständige
Als Einzelunternehmer tragen Sie alles selbst: Aufträge, Kunden, Rechnungen. Die Steuer bleibt dabei oft bis zum Jahresende liegen. Als Steuerberatung für Einzelunternehmen nehmen wir Ihnen die laufenden Pflichten ab: Buchhaltung, Umsatzsteuer, EÜR und die Erklärungen.
Das gilt genauso für Selbstständige und Gewerbetreibende, die noch ohne Angestellte arbeiten. Kommen Mitarbeitende dazu, übernehmen wir die Lohnbuchhaltung mit.
Die Steuererklärungen für Ihr Einzelunternehmen entstehen aus derselben Buchhaltung, ohne zweite Übergabe.