Lohn & Gehalt
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung muss zu festgelegten Terminen erstellt werden. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind vor dem Monatsende fällig, die Lohnsteuer-Anmeldung folgt kurz danach. Wir erstellen die monatlichen Abrechnungen, übernehmen die erforderlichen Meldungen und informieren Sie rechtzeitig über die anstehenden Abbuchungen.
Minijob, Midijob im Übergangsbereich, Teilzeit oder Vollzeit: Jede Beschäftigungsform hat eigene Grenzen und Beiträge. Neue Mitarbeitende besprechen wir am besten vor dem ersten Arbeitstag mit Ihnen. So klären wir frühzeitig, wie die Beschäftigung abgerechnet wird und welche Unterlagen wir benötigen.